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  1. Mit Wirkung zum 1. September 2023 wird die Endstufe jeder Entgeltgruppe um 200,00 Euro (brutto) erhöht, die Staffelung innerhalb der Entgeltgruppen (Tätigkeitsjahr) bleibt bestehen.
  2. Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich zum gleichen Zeitpunkt um jeweils 75,00 Euro (brutto) je Ausbildungsjahr.
  3. Arbeitnehmer, die am 1. Juni 2023 in einem Arbeitsverhältnis stehen, erhalten eine Inflationsausgleichsprämie von 675,00 Euro. Teilzeitbeschäftigte und zeitanteilig Beschäftigte erhalten eine anteilige Zahlung im Verhältnis ihrer Arbeitszeit zur tariflichen Vollarbeitszeit. Für Auszubildende beträgt die Inflationsausgleichsprämie 225,00 Euro. Voraussetzung für die Zahlungen ist, dass die Arbeitnehmer und Auszubildenden am 1. Juni 2023 einen Anspruch auf Entgelt oder Entgeltfortzahlung haben. Die Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie erfolgt spätestens im Juli 2023.
  4. Der neue Entgelttarifvertrag tritt am 1. Juni 2023 in Kraft und kann mit einer Frist von einem Monat frühestens zum 31. Mai 2024 gekündigt werden.

 

Referent:

Jochen Homann

Staatssekretär a. D., Präsident der Bundesnetzagentur a. D.

 

Thema:

„Energieversorgung in Deutschland – quo vadis?“

 

Termin:

Dienstag, 6. Juni 2023, 17 Uhr

 

– Anmeldung nur mit gesonderter Einladung möglich –

  • Mittwoch, 26. April 2023
  • Donnerstag, 25. Mai 2023

Pressemitteilung „Die Glocke“, Ausgabe Beckum, vom 29.06.2022

 

  1. Im März 2022 erhalten Vollzeitbeschäftigte eine Corona-Prämie in Höhe von 600,00 Euro brutto. Teilzeitbeschäftigte und zeitanteilig Beschäftigte erhalten eine anteilige Prämie. Auszubildende erhalten eine Prämie in Höhe von 200,00 Euro brutto.
  2. Für die Monate März bis August 2022 wird der zum 28. Februar 2022 gekündigte Tarifvertrag wieder in Kraft gesetzt.
  3. Ab dem 1. September 2022 erhöhen sich die Tarifentgelte und Ausbildungsvergütungen um 4,3 Prozent. Die Ausbildungsvergütungen werden dabei auf volle 10,00 Euro-Beträge aufgerundet.
  4. Die Laufzeit des Tarifvertrages endet am 29. Februar 2024, die Kündigungsfrist beträgt wie immer einen Monat. Die Gesamtlaufzeit der obigen Punkte beträgt somit 24 Monate.
  5. Zum 1. Juli 2022 wird der Zuschuss gemäß § 5 Tarifvertrag zur Altersvorsorge von 13 auf 15 Prozent (für Alt- und Neuverträge) erhöht.
  6. Das Urlaubsgeld beträgt weiterhin unverändert 1.200,00 Euro bzw. 40,00 Euro je Urlaubstag.
  7. Beide Seiten werden eine gemeinsame Arbeitsgruppe einrichten, die den Entgeltrahmentarifvertrag punktuell überarbeiten wird.
  • Montag, 14. Februar 2022,
  • Mittwoch, 23. Februar 2022,
  • Mittwoch, 2. März 2022.

 

 

Referent:

Andreas Englisch

Journalist und freiberuflicher Vatikankorrespondent

 

Thema:

„Kampf im Vatikan: Wie Papst Franziskus die größte Institution reformiert“

 

Termin:

Donnerstag, 14. Oktober 2021, 17 Uhr

 

– Anmeldung nur mit gesonderter Einladung möglich –

  1. Mit Wirkung zum 01.06.2021 wird das Eckentgelt E 7 in der Endstufe um 2,7 Prozent erhöht. Die übrigen Entgelte werden ebenfalls um 2,7 Prozent gemäß Staffelung erhöht.
  2. Mit Wirkung zum 01.06.2022 wird das Eckentgelt E 7 in der Endstufe um 2,5 Prozent erhöht. Die übrigen Entgelte werden ebenfalls um 2,5 Prozent gemäß Staffelung erhöht.
  3. Die tariflichen Ausbildungsvergütungen werden zum 01.06.2021 ebenfalls um 2,7 Prozent erhöht und dann auf volle 10,00 EUR-Beträge aufgerundet.
  4. Zum 01.06.2022 werden die tariflichen Ausbildungsvergütungen ebenfalls um 2,5 Prozent erhöht und dann auf volle 10,00 EUR-Beträge aufgerundet.
  5. Die Laufzeit des Tarifvertrages beträgt 24 Monate vom 01.06.2021 bis 31.05.2023.