- Die tariflichen Entgelte werden mit Wirkung zum 01.02.2020 um 2,8 Prozent erhöht.
- Für die Monate Oktober 2019 bis Januar 2020 erhalten die Arbeitnehmer eine Einmalzahlung i. H. v. 330,00 EUR. Voraussetzung dafür ist, dass die Arbeitnehmer am 01.01.2020 in einem Beschäftigungsverhältnis stehen und in den obigen vier Monaten Entgelt- oder Entgeltfortzahlung erhalten haben.
- Alle Ausbildungsvergütungen erhöhen sich ab dem 01.02.2020 um jeweils 70,00 EUR je Ausbildungsjahr. Eine Einmalzahlung erhalten Auszubildende nicht.
- Alle vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer erhalten am 01.04.2020 einmalig eine Zeitgutschrift von 7 Stunden auf ihr Arbeitszeitkonto.
- Die Tarifvertragsparteien vereinbaren die Einrichtung eines technischen Arbeitskreises zur Modernisierung des Entgeltrahmentarifvertrages und zur perspektivischen Behandlung des Themas „Freizeit und/oder Geld“.
- Der neue Entgelttarifvertrag hat eine Gesamtlaufzeit von 18 Monaten und ist mit einer Frist von 2 Monaten erstmals zum 31.03.2021 kündbar.