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Nach Rücksprache mit Herrn Riedel (IG BAU) und unserem Verhandlungsführer, Herrn Kaminski (SCHWENK Zement KG), haben wir die beiden Verhandlungstermine am 20. und 30. April 2020 auf Grund der derzeitigen Situation (Coronavirus) aufgehoben.

Neuer erster Verhandlungstermin ist somit Freitag, 29. Mai 2020.

Wir werden die vom Tarifabschluss betroffenen Mitgliedsfirmen rechtzeitig zu diesem Termin einladen und bitten insoweit um Ihr Verständnis.

Referent:

Professor Dr. Metin Tolan,
Professor für Experimentelle Physik
an der Technischen Universität Dortmund

 

Thema:

„Geschüttelt, nicht gerührt! – James Bond im Visier der Physik“

 

Termin:

Mittwoch, 4. März 2020, 17 Uhr

 

– Anmeldung nur mit gesonderter Einladung möglich –

Referent:

Franz Müntefering

Vizekanzler, Bundesminister a. D.

 

Thema:

„Demografie und Demokratie“

 

Termin:

Dienstag, 12. November 2019, 17 Uhr

 

– Anmeldung nur mit gesonderter Einladung möglich –

  • Montag, 20. April 2020, Raum Leipzig
  • Donnerstag, 30. April 2020, Berlin
  • Freitag, 29. Mai 2020, Ort steht noch nicht fest

Die Tarifkommission der Zement- und Dämmstoffindustrie Ost hat sich am 25. Januar 2020 in Frankfurt bei der IG BAU getroffen und folgende Forderungen für die diesjährige Tarifrunde aufgestellt:

  1. Erhöhung der Entgelte, je Entgeltgruppe um 130,00 EUR (dies bedeutet in der Ecklohngruppe „E 7“ eine Erhöhung um 4,08 Prozent)
  2. Arbeitszeitreduzierung von 39,5 auf 38 Stunden/Woche bei vollem Entgeltausgleich (ausgehend von der ursprünglichen 40 Stundenwoche bedeutet dies eine Forderung in Höhe von 3,75 Prozent)
  3. Überproportionale Anhebung der Ausbildungsvergütungen
  4. Laufzeit 12 Monate

Der Entgelttarifvertrag endet zum 31. Mai 2020. Die obigen Forderungen sind uns bisher noch nicht offiziell mitgeteilt worden – Verhandlungstermine stehen bisher noch nicht fest.

  1. Die tariflichen Entgelte werden mit Wirkung zum 01.02.2020 um 2,8 Prozent erhöht.
  2. Für die Monate Oktober 2019 bis Januar 2020 erhalten die Arbeitnehmer eine Einmalzahlung i. H. v. 330,00 EUR. Voraussetzung dafür ist, dass die Arbeitnehmer am 01.01.2020 in einem Beschäftigungsverhältnis stehen und in den obigen vier Monaten Entgelt- oder Entgeltfortzahlung erhalten haben.
  3. Alle Ausbildungsvergütungen erhöhen sich ab dem 01.02.2020 um jeweils 70,00 EUR je Ausbildungsjahr. Eine Einmalzahlung erhalten Auszubildende nicht.
  4. Alle vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer erhalten am 01.04.2020 einmalig eine Zeitgutschrift von 7 Stunden auf ihr Arbeitszeitkonto.
  5. Die Tarifvertragsparteien vereinbaren die Einrichtung eines technischen Arbeitskreises zur Modernisierung des Entgeltrahmentarifvertrages und zur perspektivischen Behandlung des Themas „Freizeit und/oder Geld“.
  6. Der neue Entgelttarifvertrag hat eine Gesamtlaufzeit von 18 Monaten und ist mit einer Frist von 2 Monaten erstmals zum 31.03.2021 kündbar.

  1. Die tariflichen Löhne werden mit Wirkung zum 01.02.2020 um 2,8 Prozent erhöht.
  2. Für die Monate Oktober 2019 bis Januar 2020 erhalten die gewerblichen Arbeitnehmer eine Einmalzahlung i. H. v. 330,00 EUR. Voraussetzung dafür ist, dass sie am 01.01.2020 in einem Beschäftigungsverhältnis stehen und in den obigen vier Monaten Lohn- oder Lohnfortzahlung erhalten haben.
  3. Die Ausbildungsvergütungen im gewerblichen Bereich erhöhen sich ab dem 01.02.2020 um jeweils 70,00 EUR je Ausbildungsjahr. Eine Einmalzahlung gibt es nicht.
  4. Alle gewerblichen vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer erhalten am 01.04.2020 einmalig eine Zeitgutschrift von 7 Stunden auf ihr Arbeitszeitkonto. Zeitanteilig Beschäftigte erhalten eine zeitanteilige Gutschrift.
  5. Der neue Lohntarifvertrag hat eine Gesamtlaufzeit von 18 Monaten und ist erstmals mit einer Frist von 1 Monat zum 31.03.2021 kündbar.

1. ETV-Verhandlung am Mittwoch, 9. Oktober 2019

2. ETV-Verhandlung am Montag, 25. November 2019

3. ETV-Verhandlung am Mittwoch, 15. Januar 2020