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1. Verhandlung: Dienstag, 4. Mai 2021,

2. Verhandlung: Montag, 14. Juni 2021,

beide im Raum Kassel / Göttingen

1.

Wiedereinsetzung des zum 30. November 2020 ausgelaufenen Tarifvertrages bis zum 28. Februar 2021.

Beschäftigte, die am 1. Dezember 2020 und am 28. Februar 2021 in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, erhalten für die Monate Dezember 2020, Januar und Februar 2021 eine Einmalzahlung (keine „Corona-Prämie“) von jeweils 100,00 Euro brutto.

Die Gesamtsumme von 300,00 Euro brutto wird im Dezember 2020 gezahlt. Auszubildende erhalten eine Gesamtsumme von 100,00 Euro brutto.

Hier ist eine Zukunftsbetrachtung vorzunehmen, gegebenenfalls sind Rückzahlungsoptionen zu vereinbaren.

Zeitanteilig Beschäftigte und Beschäftigte, die in diesen drei Monaten keinen oder nur einen teilweisen Entgelt- oder Entgeltfortzahlungsanspruch haben, erhalten die Summe anteilig.

Zeiten der Arbeitsunfähigkeit, die auf einem Arbeitsunfall in den obigen drei Monaten beruhen und nicht mit Entgeltfortzahlungsleistungen abgedeckt sind, bleiben außer Betracht.

 

2.

Zum 1. März 2021 findet die zum 1. Dezember 2020 im letzten Tarifvertrag vereinbarte Rückrechnung statt. Die Entgelte werden zu dem gleichen Zeitpunkt um 2,3 Prozent für 12 Monate erhöht.

Die Ausbildungsvergütungen werden ebenfalls zum obigen Zeitpunkt um 2,3 Prozent erhöht und auf glatte 10,00 Euro-Beträge „nach oben“ aufgerundet (keine kaufmännische Rundung).

 

3.

Die Laufzeit des Tarifvertrages endet am 28. Februar 2022, die Kündigungsfrist beträgt wie immer einen Monat. Die Gesamtlaufzeit beträgt somit 15 Monate.

Die Tarifvertragsparteien haben einvernehmlich vereinbart, die zweite ETV-Verhandlung am Donnerstag, 22. Oktober 2020 durchzuführen; der ursprünglich für den 10. September 2020 anberaumte Verhandlungstermin wurde aufgehoben.

 

Die Industriegewerkschaften Bergbau, Chemie, Energie und Bauen-Agrar-Umwelt haben uns am 20. August 2020 ihre Forderungen für die diesjährige Tarifrunde Zement Nordwestdeutschland mitgeteilt:

  • Erhöhung der Entgelte für alle Beschäftigten und Auszubildenden in allen Entgeltgruppen von 4,8 Prozent,
  • zusätzliche Wertschätzung für alle Beschäftigten, die in Corona-Zeiten ihre Arbeit erbracht haben,
  • 12 Monate Laufzeit für den neuen Entgelttarifvertrag.
  1. Mit Wirkung zum 01.06.2020 wird das Eckentgelt E 7 in der Endstufe um 2,4 Prozent erhöht. Die übrigen Entgelte werden ebenfalls um 2,4 Prozent gemäß Staffelung erhöht.
  2. Die tariflichen Ausbildungsvergütungen werden zum 01.06.2020 ebenfalls um 2,4 Prozent erhöht und dann auf volle 10,00 EUR-Beträge aufgerundet.
  3. Der neue Entgelttarifvertrag tritt am 01.06.2020 in Kraft und kann mit einer Frist von einem Monat frühestens zum 31.05.2021 gekündigt werden.
  4. Zum 01.01.2022 wird die Wochenarbeitszeit von 39,5 auf 39 Stunden verkürzt. Die Laufzeit dieser MTV-Regelung beträgt 18 Monate. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass danach weitere Gespräche über eine Arbeitszeitverkürzung geführt werden.

1. ETV-Verhandlung: Donnerstag, 16. Juli 2020, Hamm / Westfalen

2. ETV-Verhandlung: Mittwoch, 19. August 2020, Berlin

Wegen COVID-19 kann die erste Entgelttarifverhandlung am Freitag, 29. Mai 2020 leider auch nicht stattfinden.

Sobald ein neuer Verhandlungstermin feststeht, werden wir die vom Tarifabschluss betroffenen Firmen rechtzeitig informieren und einladen.

  • Mittwoch, 26. August 2020
  • Donnerstag, 10. September 2020
  • Donnerstag, 22. Oktober 2020