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Pressemitteilung „Die Glocke“, Ausgabe Beckum, vom 29.06.2022

 

  1. Im März 2022 erhalten Vollzeitbeschäftigte eine Corona-Prämie in Höhe von 600,00 Euro brutto. Teilzeitbeschäftigte und zeitanteilig Beschäftigte erhalten eine anteilige Prämie. Auszubildende erhalten eine Prämie in Höhe von 200,00 Euro brutto.
  2. Für die Monate März bis August 2022 wird der zum 28. Februar 2022 gekündigte Tarifvertrag wieder in Kraft gesetzt.
  3. Ab dem 1. September 2022 erhöhen sich die Tarifentgelte und Ausbildungsvergütungen um 4,3 Prozent. Die Ausbildungsvergütungen werden dabei auf volle 10,00 Euro-Beträge aufgerundet.
  4. Die Laufzeit des Tarifvertrages endet am 29. Februar 2024, die Kündigungsfrist beträgt wie immer einen Monat. Die Gesamtlaufzeit der obigen Punkte beträgt somit 24 Monate.
  5. Zum 1. Juli 2022 wird der Zuschuss gemäß § 5 Tarifvertrag zur Altersvorsorge von 13 auf 15 Prozent (für Alt- und Neuverträge) erhöht.
  6. Das Urlaubsgeld beträgt weiterhin unverändert 1.200,00 Euro bzw. 40,00 Euro je Urlaubstag.
  7. Beide Seiten werden eine gemeinsame Arbeitsgruppe einrichten, die den Entgeltrahmentarifvertrag punktuell überarbeiten wird.
  • Montag, 14. Februar 2022,
  • Mittwoch, 23. Februar 2022,
  • Mittwoch, 2. März 2022.

 

 

Referent:

Andreas Englisch

Journalist und freiberuflicher Vatikankorrespondent

 

Thema:

„Kampf im Vatikan: Wie Papst Franziskus die größte Institution reformiert“

 

Termin:

Donnerstag, 14. Oktober 2021, 17 Uhr

 

– Anmeldung nur mit gesonderter Einladung möglich –

  1. Mit Wirkung zum 01.06.2021 wird das Eckentgelt E 7 in der Endstufe um 2,7 Prozent erhöht. Die übrigen Entgelte werden ebenfalls um 2,7 Prozent gemäß Staffelung erhöht.
  2. Mit Wirkung zum 01.06.2022 wird das Eckentgelt E 7 in der Endstufe um 2,5 Prozent erhöht. Die übrigen Entgelte werden ebenfalls um 2,5 Prozent gemäß Staffelung erhöht.
  3. Die tariflichen Ausbildungsvergütungen werden zum 01.06.2021 ebenfalls um 2,7 Prozent erhöht und dann auf volle 10,00 EUR-Beträge aufgerundet.
  4. Zum 01.06.2022 werden die tariflichen Ausbildungsvergütungen ebenfalls um 2,5 Prozent erhöht und dann auf volle 10,00 EUR-Beträge aufgerundet.
  5. Die Laufzeit des Tarifvertrages beträgt 24 Monate vom 01.06.2021 bis 31.05.2023.
  1. Corona-Prämie i.H.v. 100 € für Arbeitnehmer und Azubis, die am 01.04.2021 in einem Arbeitsverhältnis stehen, anteilige Zahlung für Teilzeitbeschäftigte und zeitanteilig Beschäftigte,
  2. 1 Leermonat (04/21),
  3. Erhöhung aller Lohngruppen um 2,4 % ab 05/21 bis 04/22 (12 Monate),
  4. weitere Erhöhung aller Lohngruppen um 2,1 % ab 05/22 bis 03/23 (11 Monat),
  5. dito Erhöhung Azubi-Vergütungen im gewerblichen Bereich,
  6. Laufzeit: 24 Monate.
  1. Arbeitnehmer und Auszubildende, die am 1. April 2021 in einem Arbeitsverhältnis stehen, erhalten im Mai 2021 eine Corona-Prämie in Höhe von 100,00 EUR. Teilzeitbeschäftigte und zeitanteilig Beschäftigte (auch bei ruhendem Arbeitsverhältnis, zum Beispiel Elternzeit, Krankengeldbezug usw.) erhalten eine anteilige Zahlung im Verhältnis ihrer Arbeitszeit zur tariflichen Vollarbeitszeit.
  2. Mit Wirkung zum 1. Mai 2021 wird das Eckentgelt um 2,4 Prozent erhöht. Mit Wirkung zum 1. Mai 2022 wird das Eckentgelt um weitere 2,1 Prozent erhöht.
  3. Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich analog den Entgelterhöhungen.
  4. Der neue Entgelttarifvertrag tritt zum 1. April 2021 in Kraft und hat eine Laufzeit von 24 Monaten.