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Referent:

Peter Gebhard

Diplom-Designer Fotografie und Buchautor

 

Thema:

„Das große Bulli-Abenteuer Europa – Von Lissabon nach Lappland“

 

Termin:

Dienstag, 30. Januar 2024, 17 Uhr

 

– Anmeldung nur mit gesonderter Einladung möglich –

1. ETV-Verhandlung am Montag, 13. Mai 2024

2. ETV-Verhandlung am Mittwoch, 19. Juni 2024

Fotos: Peter Mueller
Vision Zero
Dr Titus Brinker

Referent:

Dr. Titus Brinker

Arzt und Forscher am Nationalen Centrum für Tumorerkrankungen (NCT) Heidelberg,

Deutschen Krebsforschungszentrum und Universitätsklinikum Heidelberg,

Geschäftsführer der Smart Health Heidelberg GmbH

 

Thema:

„Wie Künstliche Intelligenz heute schon Leben rettet“

 

Termin:

Donnerstag, 30. November 2023, 17 Uhr

 

– Anmeldung nur mit gesonderter Einladung möglich –

Anlässlich des 168. Höxberg-Gesprächs am 30.11.2023 referierte Dr. Titus Brinker, Arzt und Forscher am Nationalen Centrum für Tumorerkrankungen (NCT) Heidelberg, Deutschen Krebsforschungszentrum und Universitätsklinikum Heidelberg, Geschäftsführer der Smart Health Heidelberg GmbH, zum Thema „Wie Künstliche Intelligenz heute schon Leben rettet“.

Bericht „Die Glocke“, Ausgabe Beckum vom 02.12.2023

Bericht „Westfälische Nachrichten“, Augabe Kreis Warendorf vom 02.12.2023

  1. Die Laufzeit des Tarifvertrages ist vom 01.04.2023 bis 31.05.2024.
  2. Das Eckentgelt wird mit Wirkung zum 01.06.2023 um 3,8 Prozent und mit Wirkung zum 01.01.2024 um weitere 2,2 Prozent erhöht.
  3. Alle Arbeitnehmer erhalten eine Inflationsausgleichsprämie von 400,00 Euro (Auszubildende von 200,00 Euro), wovon 200,00 Euro im Juni 2023 gezahlt werden, die übrigen 200,00 Euro müssen während der Laufzeit des Tarifvertrages gezahlt werden.
  4. Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich analog den Entgelterhöhungen.
  1. Die Laufzeit des Tarifvertrages ist vom 01.04.2023 bis 31.05.2024.
  2. Mit Wirkung zum 1. Juni 2023 erhöhen sich die Entgelte in allen Lohngruppen um 3,8 Prozent.
  3. Mit Wirkung zum 1. Januar 2024 werden die Entgelte in allen Lohngruppen um weitere 2,2 Prozent erhöht.
  4. Alle Arbeitnehmer erhalten eine Inflationsausgleichsprämie von 400,00 Euro (Auszubildende von 200,00 Euro), wovon 200,00 Euro im Juni 2023 gezahlt werden, die übrigen 200,00 Euro müssen während der Laufzeit des Tarifvertrages gezahlt werden.
  5. Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich im gewerblichen Bereich analog den Entgelterhöhungen.
  1. Mit Wirkung zum 1. September 2023 wird die Endstufe jeder Entgeltgruppe um 200,00 Euro (brutto) erhöht, die Staffelung innerhalb der Entgeltgruppen (Tätigkeitsjahr) bleibt bestehen.
  2. Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich zum gleichen Zeitpunkt um jeweils 75,00 Euro (brutto) je Ausbildungsjahr.
  3. Arbeitnehmer, die am 1. Juni 2023 in einem Arbeitsverhältnis stehen, erhalten eine Inflationsausgleichsprämie von 675,00 Euro. Teilzeitbeschäftigte und zeitanteilig Beschäftigte erhalten eine anteilige Zahlung im Verhältnis ihrer Arbeitszeit zur tariflichen Vollarbeitszeit. Für Auszubildende beträgt die Inflationsausgleichsprämie 225,00 Euro. Voraussetzung für die Zahlungen ist, dass die Arbeitnehmer und Auszubildenden am 1. Juni 2023 einen Anspruch auf Entgelt oder Entgeltfortzahlung haben. Die Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie erfolgt spätestens im Juli 2023.
  4. Der neue Entgelttarifvertrag tritt am 1. Juni 2023 in Kraft und kann mit einer Frist von einem Monat frühestens zum 31. Mai 2024 gekündigt werden.

 

Referent:

Jochen Homann

Staatssekretär a. D., Präsident der Bundesnetzagentur a. D.

 

Thema:

„Energieversorgung in Deutschland – quo vadis?“

 

Termin:

Dienstag, 6. Juni 2023, 17 Uhr

 

– Anmeldung nur mit gesonderter Einladung möglich –

  • Mittwoch, 26. April 2023
  • Donnerstag, 25. Mai 2023